Oberlandesgericht Köln, 2015-10-30, 1 RVs 204/15

1 RVs 204/15Obergericht30.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 204/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-30

Aktenzeichen: 1 RVs 204/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1030.1RVS204.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das Verfahren wird hinsichtlich der wahlweisen Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei zugrundeliegenden Tat vom 08.07.2015 (Ziffer 1. der Anklageschrift vom 24.10.2014) eingestellt.

Die Kosten des Revisionsverfahrens und die der Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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