19 U 52/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-10-30, 19 U 52/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 52/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-30
Aktenzeichen: 19 U 52/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1030.19U52.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 19.4.2015 (2 O 165/12) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der notwendigen Kosten der Streithelferinnen der Klägerin werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern die Klägerin vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.