Oberlandesgericht Köln, 2015-10-29, 7 U 30/15

7 U 30/15Obergericht29.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 30/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-29

Aktenzeichen: 7 U 30/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1029.7U30.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.10.2014 (2 O 29/14) wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens jeweils zu 1/4.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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