7 U 30/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-10-29, 7 U 30/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 30/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-29
Aktenzeichen: 7 U 30/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1029.7U30.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.10.2014 (2 O 29/14) wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens jeweils zu 1/4.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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