Oberlandesgericht Köln, 2015-10-27, 22 U 93/14

22 U 93/14Obergericht27.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 93/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-27

Aktenzeichen: 22 U 93/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1027.22U93.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des

Landgerichts Köln vom 30.5.2014 – 22 O 289/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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