11 U 25/13•Oberlandesgericht Köln, 2015-10-26, 11 U 25/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 25/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-26
Aktenzeichen: 11 U 25/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1026.11U25.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen des Klägers und des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.01.2013 - 7 O 582/08 - werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 67 % und der Beklagte 33 %.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die jeweiligen Schuldner können die Vollstreckung des jeweiligen Gläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit durch den jeweiligen Gläubiger in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.
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