Oberlandesgericht Köln, 2015-10-23, 6 U 34/15

6 U 34/15Obergericht23.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 34/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-23

Aktenzeichen: 6 U 34/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1023.6U34.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG § 59

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. März 2015 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 554/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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