1 RVs 133/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-10-20, 1 RVs 133/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-10-20, 1 RVs 133/15
1 RVs 133/15Obergericht20.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 133/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-20
Aktenzeichen: 1 RVs 133/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1020.1RVS133.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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