Oberlandesgericht Köln, 2015-10-05, 5 U 125/15

5 U 125/15Obergericht05.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 125/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-05

Aktenzeichen: 5 U 125/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1005.5U125.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist die Klägerin darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 15.7.2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 56/15 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Beide Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis (die Beklagten zudem zur Erwiderung auf die Berufung) innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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