Oberlandesgericht Köln, 2015-09-30, 20 U 93/15

20 U 93/15Obergericht30.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 93/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-30

Aktenzeichen: 20 U 93/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0930.20U93.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Mai 2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 373/14 – wird das unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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