Oberlandesgericht Köln, 2015-09-29, 21 U 3/11

21 U 3/11Obergericht29.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 21 U 3/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-29

Aktenzeichen: 21 U 3/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0929.21U3.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 13.01.2011 – 14 O 620/10 – wird als unzulässig verworfen.
    1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
    1. Der Gegenstandwert des Berufungsverfahrens wird festgesetzt auf: bis 600,00 €.
    1. Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung gegen das angefochtene Teilurteil wird zurückgewiesen.

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