21 U 3/11•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-29, 21 U 3/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 U 3/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-29
Aktenzeichen: 21 U 3/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0929.21U3.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
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- Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 13.01.2011 – 14 O 620/10 – wird als unzulässig verworfen.
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- Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
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- Der Gegenstandwert des Berufungsverfahrens wird festgesetzt auf: bis 600,00 €.
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- Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung gegen das angefochtene Teilurteil wird zurückgewiesen.
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