Oberlandesgericht Köln, 2015-09-25, 19 U 53/15

19 U 53/15Obergericht25.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 53/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-25

Aktenzeichen: 19 U 53/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0925.19U53.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.03.2015 – 8 O 375/14 – abgeändert und die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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