19 W 9/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-07-23, 19 W 9/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 9/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-23
Aktenzeichen: 19 W 9/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0723.19W9.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.02.2015 – 18 O 403/14 – in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts Köln vom 16.04.2015 – 18 O 403/14 – aufgehoben und der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für zulässig erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
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