Oberlandesgericht Köln, 2015-06-18, 19 U 174/14

19 U 174/14Obergericht18.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 174/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-18

Aktenzeichen: 19 U 174/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0618.19U174.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 03.11.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 26 O 132/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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