Oberlandesgericht Köln, 2014-07-09, 12 WF 68/14

12 WF 68/14Obergericht09.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 WF 68/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-09

Aktenzeichen: 12 WF 68/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0709.12WF68.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl vom 16.10.2013 (AZ.: 31 F 123/13) in Verbindung mit dem Beschluss vom 28.03.2014 abgeändert und der Gegenstandswert für das Verfahren in erster Instanz auf 5.000 € festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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