Oberlandesgericht Köln, 2014-07-08, 24 U 175/13

24 U 175/13Obergericht08.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 175/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-08

Aktenzeichen: 24 U 175/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0708.24U175.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. Oktober 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des vorliegenden Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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