Oberlandesgericht Köln, 2014-07-04, 4 WF 6/13

4 WF 6/13Obergericht04.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 6/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-04

Aktenzeichen: 4 WF 6/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0704.4WF6.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der von dem Amtsgericht – Familiengericht – Brühl am 05.12.2012 erlassene Beschluss – 32 F 13/12 – teilweise abgeändert und gegen die Kindesmutter unter gleichzeitiger Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels ein Ordnungsgeld in der Höhe von 500,00 € festgesetzt.

Die in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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