Oberlandesgericht Köln, 2014-07-04, 3 U 128/13

3 U 128/13Obergericht04.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 128/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-04

Aktenzeichen: 3 U 128/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0704.3U128.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.05.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 4 O 262/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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