5 U 7/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-07-03, 5 U 7/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 7/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-03
Aktenzeichen: 5 U 7/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0703.5U7.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.12.2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 461/11 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.