Oberlandesgericht Köln, 2014-07-01, 15 U 31/14

15 U 31/14Obergericht01.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 31/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-01

Aktenzeichen: 15 U 31/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0701.15U31.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.01.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 434/12 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 2.672,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 729,63 € seit dem 07.02.2012, aus 727,82 € seit dem 10.02.2012, aus 532,62 € seit dem 13.01.2012, aus 278,74 € seit dem 23.06.2011, aus 130,11 € seit dem 30.05.2012, aus 126,86 € seit dem 01.06.2012 und aus 146,99 € seit dem 17.05.2012 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtstreits in erster Instanz haben die Klägerin 47%, die Beklagte 53% zu tragen; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.