19 U 189/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-06-30, 19 U 189/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-06-30, 19 U 189/13
19 U 189/13Obergericht30.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 189/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-30
Aktenzeichen: 19 U 189/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0630.19U189.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.11.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 4 O 129/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen
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