Oberlandesgericht Köln, 2014-06-25, 11 U 13/14

11 U 13/14Obergericht25.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 13/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-25

Aktenzeichen: 11 U 13/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0625.11U13.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.1.2014 (22 O 246/13) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

  3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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