Oberlandesgericht Köln, 2014-06-11, 5 U 001/14

5 U 001/14Obergericht11.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 001/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-11

Aktenzeichen: 5 U 001/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0611.5U001.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Juni 2014

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.12.2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 502/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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