Oberlandesgericht Köln, 2014-06-06, 20 U 210/13

20 U 210/13Obergericht06.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 210/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-06

Aktenzeichen: 20 U 210/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0606.20U210.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten werden das am 18. November 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 173/13- abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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