Oberlandesgericht Köln, 2014-05-30, 19 U 165/13

19 U 165/13Obergericht30.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 165/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-30

Aktenzeichen: 19 U 165/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0530.19U165.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.09.2013 – 4 O 379/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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