Oberlandesgericht Köln, 2014-05-21, 3 U 178/13

3 U 178/13Obergericht21.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 178/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-21

Aktenzeichen: 3 U 178/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0521.3U178.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.07.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 18 O 52/10 – wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 182.693,40 € festgesetzt.

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