15 U 16/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-05-20, 15 U 16/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 16/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-20
Aktenzeichen: 15 U 16/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0520.15U16.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 13.12.2013 (9 O 144/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte und Berufungsbeklagte wird verurteilt, an die Klägerin und Berufungsklägerin 2.574,53 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 528,41 € seit dem 5.7.2012, aus 231,51 € seit dem 9.6.2012, aus 214,41 € seit dem 31.1.2012, aus 177,43 € seit dem 9.6.2012, aus 363,63 € seit dem 27.3.2012, aus 690,40 € seit dem 15.6.2012, aus 11,18 € seit dem 2.6.2012, aus 222,89 € seit dem 10.8.2012 und aus 134,67 € seit dem 8.8.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Beklagten zu 36 %, der Klägerin zu 64 % auferlegt.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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