5 U 001/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-05-19, 5 U 001/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 001/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-19
Aktenzeichen: 5 U 001/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0519.5U001.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 11.12.2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 502/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
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