2 Ws 267/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-05-19, 2 Ws 267/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-05-19, 2 Ws 267/14
2 Ws 267/14Obergericht19.05.2014
Regest
Keine Reststrafenaussetzung trotz Erstverbüßung bei Leugnen der Anlasstat (hier : sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 267/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-19
Aktenzeichen: 2 Ws 267/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0519.2WS267.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Keine Reststrafenaussetzung trotz Erstverbüßung bei Leugnen der Anlasstat (hier : sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.
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