11 W 14/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-05-15, 11 W 14/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 14/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-15
Aktenzeichen: 11 W 14/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0515.11W14.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Streitwertbeschwerde des Klägers vom 14.02.2014 gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Aachen vom 29.01.2014 – 10 O 281/13 – wird als unzulässig verworfen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (§ 68 Abs. 3 GKG).
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