25 WF 45/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-04-16, 25 WF 45/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-04-16, 25 WF 45/14
25 WF 45/14Obergericht16.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 45/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-16
Aktenzeichen: 25 WF 45/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0416.25WF45.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
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- Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 4. März 2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 28. Januar 2014 (Az.: 39 F 5/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Von der Erhebung von Gerichtskosten für die erste Instanz wird abgesehen. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt der Antragsteller.
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- Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten trägt der Antragsteller.
Gegenstandwert des Beschwerdeverfahrens: bis zu 500 €
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