20 U 70/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-04-11, 20 U 70/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 70/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-11
Aktenzeichen: 20 U 70/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0411.20U70.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. März 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 374/12 - wird zurückgewiesen, soweit es den Antrag auf Zahlung von 5.635,91 € nebst Zinsen (Berufungsantrag zu I.) betrifft.
Die hilfsweise erhobene Stufenklage wird insgesamt abgewiesen, soweit der Kläger Ansprüche auf einen weitergehenden Rückkaufswert ohne Verrechnung von Abschlusskosten verfolgt.
Abgewiesen wird ferner der Auskunftsantrag (Berufungsantrag zu IV.), soweit er auf Auskunft über den Rückkaufswert ohne Abzug von Stornokosten bezogen ist.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen, soweit der Antrag auf Zahlung von 5.635,91 € nebst Zinsen abgewiesen worden ist.
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