Oberlandesgericht Köln, 2014-04-07, 2 X (Not) 6/13

2 X (Not) 6/13Obergericht07.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 6/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-07

Aktenzeichen: 2 X (Not) 6/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0407.2X.NOT6.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Senat für Notarsachen

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
    1. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Die Berufung wird nicht zugelassen.
    1. Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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