2 Ws 181/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-04-04, 2 Ws 181/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-04-04, 2 Ws 181/14
2 Ws 181/14Obergericht04.04.2014
Regest
§ 68b StGB : Zur Kostentragungspflicht bei Kontrollweisungen betr. ein Alkoholkonsumverbot
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 181/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-04
Aktenzeichen: 2 Ws 181/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0404.2WS181.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
§ 68b StGB : Zur Kostentragungspflicht bei Kontrollweisungen betr. ein Alkoholkonsumverbot
Tenor
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. vom 17.02.2014 , mit dem festgestellt worden ist, dass die nach vollständiger Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts K. vom 24.07.2009 eintretende Führungsaufsicht nicht enthält, wird als unbegründet verworfen.
Auf die (einfache) Beschwerde wird, unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde im Übrigen, die Weisung unter Ziffer 3. c) des angefochtenen Beschlusses aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.
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