2 Ws 149/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-04-03, 2 Ws 149/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-04-03, 2 Ws 149/14
2 Ws 149/14Obergericht03.04.2014
Regest
Dem Bewährungswiderruf können nach längerem Ablauf der Bewährungszeit (hier : zwei Jahre und sieben Monate) Gründe des Vertrauensschutzes entgegenstehen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 149/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-03
Aktenzeichen: 2 Ws 149/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0403.2WS149.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Dem Bewährungswiderruf können nach längerem Ablauf der Bewährungszeit (hier : zwei Jahre und sieben Monate) Gründe des Vertrauensschutzes entgegenstehen.
Tenor
Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts K. vom 29.01.2014, mit dem die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts K. vom 06.06.2007 widerrufen worden ist, wird aufgehoben.
Die Strafe aus dem vorbezeichneten Urteil wird erlassen.
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