2 Ws 103/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-03-31, 2 Ws 103/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-03-31, 2 Ws 103/14
2 Ws 103/14Obergericht31.03.2014
Regest
Zu den (hier nicht erfüllten) Voraussetzungen einer Halbstrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 103/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-31
Aktenzeichen: 2 Ws 103/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0331.2WS103.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Zu den (hier nicht erfüllten) Voraussetzungen einer Halbstrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
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