15 U 167/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-03-18, 15 U 167/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-03-18, 15 U 167/13
15 U 167/13Obergericht18.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 167/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-18
Aktenzeichen: 15 U 167/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0318.15U167.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 1.3.2013 (90 O 57/11) wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 1.3.2013 (90 O 57/11) abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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