11 U 76/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-03-16, 11 U 76/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 76/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-16
Aktenzeichen: 11 U 76/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0316.11U76.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 23.4.2013 (12 O 342/10) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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