13 U 162/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-03-07, 13 U 162/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-03-07, 13 U 162/13
13 U 162/13Obergericht07.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 162/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-07
Aktenzeichen: 13 U 162/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0307.13U162.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 5.9.2013 (1 O 33/13) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
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