Oberlandesgericht Köln, 2014-02-28, 7 U 142/13

7 U 142/13Obergericht28.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 142/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-28

Aktenzeichen: 7 U 142/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0228.7U142.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.07.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 273/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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