Oberlandesgericht Köln, 2014-02-28, 16 W 34/13

16 W 34/13Obergericht28.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 34/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-28

Aktenzeichen: 16 W 34/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0228.16W34.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird Ziffer 2 des Beschlusses der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.10.2013 - 18 OH 7/13 - aufgehoben und festgestellt, dass das selbstständige Beweisverfahren durch den angefochtenen Beschluss nicht beendet ist.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 €.

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