Oberlandesgericht Köln, 2014-02-21, 19 Sch 18/13

19 Sch 18/13Obergericht21.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 18/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-21

Aktenzeichen: 19 Sch 18/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0221.19SCH18.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der Schiedsspruch des Einzelschiedsrichters O vom 25.11.2013, durch den der Antragsgegner zur Zahlung von 46.867,- € zzgl. Zinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Zinssatz der europäischen Zentralbank aus einem Betrag von 33.215,30 € seit dem 20.02.2013 verurteilt worden ist, wird für vollstreckbar erklärt.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

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