Oberlandesgericht Köln, 2014-02-18, 3 U 15/13

3 U 15/13Obergericht18.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 15/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-18

Aktenzeichen: 3 U 15/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0218.3U15.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 10.12.2012 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.02.2013 – 16 O 412/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Klägerin zu 1. zu 28%, der Klägerin zu 2. zu 16%, der Klägerin zu 3. zu 3% und dem Beklagten zu 53% auferlegt; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1. zu 60%, die Klägerin zu 2. zu 35% und die Klägerin zu 3. zu 5%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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