2 Wx 299/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-02-14, 2 Wx 299/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-02-14, 2 Wx 299/13
2 Wx 299/13Obergericht14.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 299/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-14
Aktenzeichen: 2 Wx 299/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0214.2WX299.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 04.09.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Euskirchen vom 31.07.2013, 3 VI, 111/13, aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 04.02.2013 auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.