Oberlandesgericht Köln, 2014-02-14, 2 Wx 299/13

2 Wx 299/13Obergericht14.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 299/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-14

Aktenzeichen: 2 Wx 299/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0214.2WX299.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 04.09.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Euskirchen vom 31.07.2013, 3 VI, 111/13, aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 04.02.2013 auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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