Oberlandesgericht Köln, 2014-01-30, 7 U 186/13

7 U 186/13Obergericht30.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 186/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-30

Aktenzeichen: 7 U 186/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0130.7U186.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.09.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (1 O 170/09) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.

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