24 U 199/12•Oberlandesgericht Köln, 2014-01-28, 24 U 199/12
Oberlandesgericht Köln, 2014-01-28, 24 U 199/12
24 U 199/12Obergericht28.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 199/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-28
Aktenzeichen: 24 U 199/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0128.24U199.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 20.11.2012 (7 O 253/11) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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