Oberlandesgericht Köln, 2014-01-23, 12 U 23/13

12 U 23/13Obergericht23.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 23/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-23

Aktenzeichen: 12 U 23/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0123.12U23.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.5.2013 – 25 O 9/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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