Oberlandesgericht Köln, 2014-01-21, 22 U 139/12

22 U 139/12Obergericht21.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 139/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-21

Aktenzeichen: 22 U 139/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0121.22U139.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des

Landgerichts Köln vom 10.7.2012 – 22 O 297/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Klageabweisung im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 8.827,60 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.7.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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