22 U 139/12•Oberlandesgericht Köln, 2014-01-21, 22 U 139/12
Oberlandesgericht Köln, 2014-01-21, 22 U 139/12
22 U 139/12Obergericht21.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 139/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-21
Aktenzeichen: 22 U 139/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0121.22U139.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des
Landgerichts Köln vom 10.7.2012 – 22 O 297/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Klageabweisung im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 8.827,60 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.7.2011 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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