6 U 179/10•Oberlandesgericht Köln, 2014-01-17, 6 U 179/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 179/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-17
Aktenzeichen: 6 U 179/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0117.6U179.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (Az. 84 O 20/09) vom 22. September 2010 wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens tragen die Klägerinnen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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