Oberlandesgericht Köln, 2014-01-10, 20 U 71/12

20 U 71/12Obergericht10.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 71/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-10

Aktenzeichen: 20 U 71/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0110.20U71.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. März 2012 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 250/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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