Oberlandesgericht Köln, 2014-01-08, 19 U 158/13

19 U 158/13Obergericht08.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 158/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-08

Aktenzeichen: 19 U 158/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0108.19U158.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 12.09.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 2 O 10/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

  2. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

  3. Der -so zu deutende- Antrag des Bekagten auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem angegriffenen Urteil wird zurückgewiesen.

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